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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

THEOLOGIE.

September 1821.

PARIS, b. Mequignon, u. LYON, b. Periffe: Lettre de M. Charles-Louis de Haller, Membre du Confeil Souverain de Berne à fa Famille, pour lui déclarer fon retour à l'Eglife catholique apo ftolique et romaine. (datirt: Paris ce 13. Avril 1821.) Quatrième édition. 1821. 46 S. 8.

Der

er Vf. verdient fehr ernsthaft und überweifend beurtheilt zu werden. Er ift, fo viel Rec. weifs, der erfte, welcher das, was man bisweilen unter allerley Formen und Wendungen auch da, wo es von grofsen Folgen feyn kounte, zu infinuiren verfuchte, mit dürren Worten S. 12 herausfagt:,,die Revolution im fechszehnten Jahrhundert, welche wir Reformation nennen, ift in ihrem Grundsatz, in ihren Mitteln und in ihren Folgen das vollständige Bild und der Vorläufer der politischen Revolution unferer Tage."

Zwar ist es gar nicht nöthig, gegen diefe in unfern Tagen gehäffigfte Befchuldigung und gegen einen, der blofs behauptet, fich in theoretifche Aufklärungen einzulaffen. Mögen immer folche Behaupter auch unter anderm darauf rechnen, dafs ohnehin tiefere Unterfuchungen von denen nicht gehört werden, welche ihre franzöfifche Schönfchreiberey und auf Leidenfchaften berechnete, kecke Redekunft statt der Beweile hinnehmen. Der unverantwortliche Vorwurf beantwortet fich für die älteste und die neueste Zeit durch die schlichtesten hifto rifchen Fragen.

Waren es, was die ältefte Zeit betrifft, nicht die Fürften und Stände, waren es nicht die Obrigkeiten felbft, welche in Eintracht mit ihren überzeugten Unterthanen nach ihren eigenen Ueberzeugungspflichten die feit Jahrhunderten umfonft begehrte Kirchenreformation genehmigten und nach ihren Territorialrechten unter einem durch Capitulation gewählten Kaifer als insere Regierungsfache zur Ordnung leiteten? Und was legitime Regierun gen fo nach Pflicht und Recht vollführten, erlaubt ich der Vf., als Revolution anzuklagen? Was die neueste Zeit betrifft, fo antworte Er fich felbft: Frankreich, Spanien, Portugal, Neapel, Piemont, felbft Brafilien, kurz alle die Länder, wo politifch revolutionirt wurde, waren fie proteftantifch? Waren fie nicht fo ganz allerchriftlichft und allerge treueft katholisch genannt, dafs fogar in den meiften ihrer revolutionär entworfenen Conftitutionen noch immer das katholische Kirchenwefen als die aus fchliefsende, wenigftens als die herrschende, Reli

gion" proclamirt und die chriftliche Religion allo immer noch gegen alle raifon faine" (S. 4) mit Kirchenthum verwechfelt wird? Würde, wenn proteftantifche Aufklärung die Revolutionen unferer Tage hervorgebracht und geleitet hätte, die proteftantifche Kirche felbft mit folcher vernunft widriger Ungleichheit zurückgefetzt worden feyn? Und gefchieht diefes alles nicht vor unfern Augen, zu eben der Zeit, wo proteftantische Fürsten und Völker zum Ruhm ihrer Grundfätze ihre katholifchen Staatseinwohner nicht blofs mit Worten von Liebe und Duldung, fondern in treuer Wirklichkeit in volle Gleichheit verfaffungsmässig, ruhig geordneter Rechte aufnehmen, wenn fie nur nicht durch kirchliche Vorurtheile, wie in Irland zum Theil der Fall ift, fich an ficherer Uebernahme gleicher Pflichten hindern laffen.

Ja, wenn wir auch auf England, auf das erste Beyspiel einer durchgeführten Nationalverfaffung, ia der Gefchichte zurückblicken; war nicht dasjenige Kirchenthum, welches gegen den Willen der Nation fich heimlich wieder in die Herrfchaft und Uebermacht eindrängen wollte und nach feiner allbekannten Theorie und Praxis immer alles andere neben fich auszufchliefsen trachtet, die historisch unleugbare Urfache, dals die Verbefferung aus dem milden Gang einer Reform in die Gräuel einer Revolution hinüber geworfen wurde? Und ist man nicht von diefen, fo bald der Proteftantismus die Gemüther durchdrang, auf die ganz einfache Einsetzung der jetzt regierenden Dynastie, frey und doch folgfam, zurückgekommen?

Mogen nur nach einem wirklichen „efprit de juflice et d'impartialité" (S. 9) alle wahre und vermeintliche Politiker laut die Frage beantworten: In welchen Ländern find, mit herzlicher Ergebenheit der Regierten gegen die Regenten, vertragmässige und von beiden Theilen befolgte Verfaffungen gewelen, geblieben und neu geworden? In welchen Ländern halten felbft die, welche immer noch Mifstrauen gegen die Regierten den Regenten glaublich machen möchten, revolutionäre Gewaltthätigkeiten, ein mit Rohheit verbundenes Erzwingen wollen der edelsten Zufagen, am wenigften für möglich? Sie werden antworten müffen: in den Proteftantifchen! Wenden wir aber endlich den Blick auf die Gegenden, wo das Chriftenthum in allen mit ihm vereinbaren Geftalten, nirgends aber ein Vorherrfchen des Kirchenthums, eine fogenannte Staatsreligion, rechtliche, bürgerliche Sicherheit findet, fo wird ohnehin kein politischer Seher bezweifeln oder zweifelhaft

chen können, dafs in dem nordamerikanischen Staatenbund zu allerletzt eine Revolution denkbar wäre. Selbft die aufgeregtefte Einbildungskraft des Vfs., würde fie nicht eher noch mitten im Kirchenftaat, als zu Washinton, für die panische Furcht vor einer Staatsrevolution einen Platz finden? Werden nicht weit eher die Janitfcharen, als die fchweizerifchen Colonnen von Vaterlands vertheidigern je revolutioniren wollen?

Auch den innern Grund diefer historisch unleugbaren Rechtfertigungen kann man mit kurzen Worten angeben. Je gewiffer man, nach dem oberften Grundfatz des gegen alles und alles Willkürliche proteftirenden Proteftantismus, das ift, je gewiller man nach felbft durchgedachten und offen mitge theilten Ueberzeugungsgründen mehr, als durch Gewalt und Schlauheit, zu regieren und regiert zu werden gewohnt ift, defto gewiffer können weder Regierungen noch Regierte zu der Verzweiflung getrieben werden, zu meinen, dass man auf der einen oder andern Seite gegen Gewalt und Eigenwillen fich nur durch Gewalt und Eigenfinn retten und erhalten könne. Die einzige Vorausfetzung ist, dafs weder die Regierungen durch Volksparteyen von un ten herauf, noch die Regierten, aus Widerwillen der Machthaber gegen öffentliche Beurtheilungen, in der heilfamen Hoffnung geftört werden, durch Ueberzeugungsgründe wirken zu können. Kurz: Wo Gründe leiten, kommt es nicht zu den Fäuften und Schwertern; und wo man nicht heimliche Maafsre. geln befürchtet, da kommt Treue und Glauben der Treue und Offenheit entgegen.

Eben deswegen konnte es Rec. nicht anders als mit Entfetzen lefen, dafs der Vf. laut und angelegentlich, und wie nach der gelungenften guten That, auch ausdrücklich zum Beyipiel für viele Andere, erklärt, dafs er zu einer andern chriftlichen Kirche auf eine Art übergetreten fey, welche überhaupt Treue und Glauben ungewiß macht. Rec. wäre nicht von dem Geifte der proteftantifchen Ueberzeugungsliebe fo innig, wie er es ift, durchdrungen, wenn er es dem Vf. übel deuten könnte, dafs er zu irgend einer andern Kirche übertrat, fo bald er hinreichend überzeugt war. Auch wenn er feine Ueberzeugungsgründe dafür öffentlich in vollster Kraft darlegte, wäre er nur desto achtungswerther, in fofern dabey das Möglich befte der Sachgründe, nichts aber von profelytenmacherischen Künften geltend gemacht würde, in welche der Selbstrechtfertigungseifer der Profelyten oder Convertiten allzuleicht verfallen kann. Was dagegen müffen wir über die Art diefes Uebertrittes ausfprechen, da der Vf. felbft bekennt, felbst sich dessen rühmt, zu einer andern chriftlichen Kirche, die er um ihrer felbftgewählten Benennung willen für die einzige univerfelle hält (l'Eglife catholique, qui n'eft autre chofe, que la Societe Univerfelle des Chretiens. S. 4) auf eine Art übergetreten zu feyn, durch welche er das wahrhaft univerfelle und allgemeingültige des Christenthums überhaupt aufgab, ja, in fo fern er eben diefe feine Art des Ue

bertritts zur Nachahmung kund thut, noch fort. dauernd aufgiebt. Oder follen wir denn nicht alle zuvörderft in Wahrheit religiöfe Chriften feyn, zu welchem chriftlichen Kirchenthume_wir dann gehö ren mögen? Und ist nicht biedere Treue gegen Gott und Menfchen eine univerfelle Grundfoderung des vor allem Kirchenunterfchied vorausgehenden echtuniver falen Chriftenthums? Darf irgend eine chriftliche Kirche, welche, auch nach dem Vf., eine Societé des Fidèles zu nennen ift, nur eine Gemeinfchaft der Gläubigen? foll fie nicht vielmehr ein Verein der Redlichen, der Pflichtgetreuen feyn? Oder ift der Glaube statt der Rechtschaffenheit?" Ift croyance ftatt foi?

Zum Erstaunen ift's, wie der Vf. (S. 10) fich alle Mühe giebt, zu beweifen, dafs er schon feit 1808 Katholik in der Seele und Proteftant nur dem Namen nach gewefen fey. Ainsi, je puis dire en verité, que de l'année 1808 j'étais catholique dans l'ame, et proteflant feulement de nom. Möchte er auch diefs, je nach dem Grade feiner Ueberzeugung, wenn er Privatmann, wenn er ohne öffentliche Verpflichtungen für eine proteftantische Staats- und Kirchenverfaffung, wenn er ohne amtlichen Einfluss gewefen wäre. Aber Er war öffentlicher Lehrer; Er war Mitglied des fouveränen Raths von Bern!! Schon wenn er in diefen amtlichen, wichtigen Verhältniffen nur unterlaffungsweife, nicht als Proteftant gehandelt hätte, wäre es nicht eine mit dem Univerfellen des Christenthums unverträgliche Pflichtverletzung? Aber er erzählt felbft mit einem Tone der Zufriedenheit; wie wenn er, un inftrument dans la main de Dien S. 29, auch darin diefes gewefen wäre, dafs er, catholique dans l'ame, fich 1815, als das Bisthum Bafel zum Berner Canton kam, hinfchicken und fich auftragen liefs, die Inftructionen der Reunionsakte zu redigiren. Ja, er redigirte diefe Reunionsakte felbft. Er, der es fich zum Verdienft macht, fchon feit 7 Jahren proteftant seulement de nom gewefen zu feyn, wendet diefe Gefchäfte, zu denen er nur als Proteftant delegirt wurde, nicht von fich ab. Er hält diefes fogar für etwas, was die Vorfehung, dans fa mifericorde, fo geleitet habe. Welche mitleidswerthe Mifsbegriffe von dem heiligen Gott aller Chriften, aller Menfchen! Er, derVf., habe dabey den vierten Band feiner Theorie von der natürlichen Gefellfchaftordnung, den Band von den empires ecclefiaftiques (S. 10) perfectioniren gelernt. Ouvrage nach S. 26 deftiné peut être (?) à produire de grands effets... repandu dans le monde entier, ein Werk, welches bien certaine ment perfonne ne refutera (Rec. gewifs nicht, aufser mit wenigen Zeilen!]. Mais auffi perfonne ne croira, qu'après un tel livre on puiffe refter proteftant. Alles nun, was der Vf. für diefes Werk thut, welches Er wie infpiriret befchreibt, ift über alle andere Pflich ten weggefetzt. ten weggefetzt. Seine Obrigkeit aber wird jetzt ohne Zweifel zurückblicken, in wie weit feine Ge fchäftredactionen zur Vereinigung eines katholi fchen Bisthums mit einem protestantischen Staat da

durch

durch perfectionirt worden feyn mögen, dafs fich ein Mann, welcher fo recht im Gegenfatz gegen den Protestantismus, als der Quelle alles Unheils feit Jahren, dans l'ame in den Zustand des Mittelalters rückgeschritten war, fich von ihnen wie ein redlicher Proteftant gebrauchen liefs. Eben derfelbe verfichert S. 13, dafs er noch im Herbste 1818 fich nicht zur katholischen Kirche bekannt habe, weil er hoffte, jener vierte Band, feine Lehre von dem, was er natürlich, und doch empire, Herrschaft der Kirche nennt, möchte gröfsere Wirkung machen, wenn er, dem Scheine nach, aus der Feder eines Proteftanten käme. Jy repugnais encore (à retourner dans le fein de l'Eglife, que je reconnaisfais pour veritable et légitime) foit par respect humain... foit parceque j'esperais peutitre, que mon quatrième volume ferait plus d'effet, en fortant, en apparence, de la plume d'un proteftant. Um der katholifchen Kirche, die er fich (was auch nach katholifchen, nicht römifchen, Grundfätzen unrichtig ift!) als ein empire ecclefiaAtique vorstellt, insgeheim Vortheile zu verfchaffen, halt er es alfo erlaubt, den Schein des Proteftanten geltend zu machen. Um, nach feiner Meinung, ein defto nützlicherer Katholik zu feyn, giebt er es auf, das zu feyn, was ein Chrift feyn foll, ein Mann der religiöfen Treue, der nicht die Apparenz, ein Mitgenoffe zu feyn, abfichtlich beybehalten darf, um der getäuschten Religionsgefellschaft mit defto gröfserem Effect Abbruch zu thun; ein Mann der Treue, der nicht mit einer andern Partey officiell im Namen eines Staats Gefchäfte abmachen foll, während er heimlich fchon felbft zu jener Partey gehört, und mit mehr Parteygeift zu ihr gehört, als bey weitem die meisten ihrer eingebornen Mitglieder. So weit konnte diefer verirrte Eiferer über dem Kirchenthum das allgemeine Chriftenthum vergeffen! Der Proteftant mufs ihn deswegen bedauern. Aber jeder biedere Katholik, ift Rec. überzeugt, mufs es mit zurücktretendem Abfcheu vernehmen, dafs auf diefe Weife ein Mann zu ihrer chriftlichen Kirche übertreten zu dürfen meinte, welcher von dem Grundfatz: dafs der Zweck das illegitimfte Mittel heilige, ausging und denfelben fortwährend löblich, ja der göttlichen Leitung würdig findet.

Der Vf. will befchreiben und rechtfertigen, wie er Katholik geworden fey. Wer das Ganze zufam menfasst, wird ohne Zweifel mit dem Rec. übereinftimmen müffen, dafs die neuen wie die alten Glaubensbrüder des Vfs., Katholiken wie Proteftanten, Urfache haben, Ihm zuzurufen: Du haft nicht wie ein Chrift gehandelt! Und ehe darüber zu fragen ift, ob man ein katholifcher oder ein proteftanti fcher Chrift fey oder werden wolle, ift es doch ge wifs nöthig, dafs man durch Gefinnung und That überhaupt ein Christ sey, dass man nicht vorfätzlich und beharrlich gegen das handle, worin alle Chriften als herzliche Verehrer des Vorbilds Jefu, ohne allen Streit der Auslegungen, übereinstimmen und ewig übereinftimmen müffen. Die allgemein-chrift lichen Grundfätze, die urchriftlichen, urvernünfti

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gen, urrechtlichen, müffen dem Katholiken wie dem Proteftanten heilig feyn und bleiben, ehe er über die Unterfcheidungsgrundfätze beider Kirchen auch nur urtheilen zu können fich bereden darf. Jene urchriftlichen Grundfätze machen das, was wir die Gemeinde der Heiligen, der Gottgeweihten nennen dürfen, die Gemeinfchaft derer,,von allem Volke, welche, weil fie Ehrfurcht vor Gott haben und Rechtfchaffenheit ausüben, Gott angenehm find; wie der heilige Petrus nach Apoft. Gefch. 10, 35 diefe charakteriftifchen Zeichen der univerfellen Gottesgemeinde, des geiftigen Gottesreichs unter den Chriften, klar und deutlich angah. Diefe Unter fcheidungsgrundfätze des Christenthums stehen hoch über denjenigen Grundfätzen, durch welche nicht das Chriftenthum felbft, fondern nur ein Kirchenthum von dem andern fich unterfcheidet. Wer jene univerfellen Grundfätze der Chriften mifskennt, wel. che überdiefs die univerfellen Grundregeln des Bie dermanns und der allgemeinen Moral find, wer der. gleichen abfichtlich fchädliche, pflicht widrige Verheimlichungen etwa leicht wegheichten zu können, ja nach erlangten Difpenfationen und Abfolutionen wie Verdienfte öffentlich zur Nacheiferung bekannt machen zu dürfen wähnt, kann weder dem Einen noch dem andern Kirchenthum, wie es unter den Chriften allmählig gebildet worden ist, als eigentlicher Chrift erfcheinen und angenehm feyn. Oder follte irgend eine chriftliche Kirche für den Ihrigen, für einen neugewonnenen Mitbruder, gern denjenigen erkennen wollen, der zwar fich an ihr Kirchenthum werkthätig anfchliefsen will, die unverletzbaren Grundfätze des univerfellen Chriftenthums aber gerade in der Art feines Uebertritts verletzt zu haben laut bekennt, und dadurch noch das rechte gethan zu haben behauptzt, ja fich als Beyfpiel für viele andere, denen er das ähnliche unehriftliche zutraut, öffentlich aufzuftellen fucht.

Niemals kann der besonnene Menfchenbeobachter den grofsen Unterfchied vergeffen, welcher zwischen denen, die in einem gewiffen äufserlichen Zuftand, wie hier in dem Zustand eines bestimmten Kirchenwefens, geboren find, und denen, welche mit freyer Wahl und langem Vorbedacht fich felbft in denfelben verfetzen, dem Urtheilsfähigen in die Augen fällt. In welchem Kirchenthum man geboren feyn mag, ist man, da die Kirche nicht die Religion, auch nicht das Univerfelle des Chriftenthums, fondern eine äufserlich, menfchlich gebildete Gestaltung für beides. ift, unter menfchlich unvollkomme nen Verhältniffen geboren, wenn gleich jedes Kirchenthum ein Beförderungsmittel der Religion und Religiofität feyn foll, und dadurch refpectabel ift, wenn es fich durch diefen Zweck über 'hemmende, felbft glänzende, Unvollkommenheiten zu erheben ftrebt. Geboren alfo unter mehr oder weniger Unvollkommenheit find wir, wo wir find, mit der Pflicht geboren, zum Befferwerden zu wirken. So begriff es fchon der alte weife Zuruf: qua parte locatus es in re Terreftri cernas! Nur weil Jahrhun

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