Jahrbücher der deutschen Rechtswissenschaft und Gesetzgebung, Volumen13F. Enke, 1870 |
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Página 78 - ... unabhängig, eine anzuerkennende Geltung haben. Dahin sind zu rechnen: Die Zurückführung von Recht und Gerechtigkeit, unbeschadet der Bestrebung sie philosophisch zu begreifen, auf Gott; die Anerkennung des, nicht blos als Verbrechen hervortretenden, eine Aufhebung und Ahndung fordernden Unrechts — als dem Göttlichen Willen und der Liebe widersprechend; eine Göttliche Weltregierung, die sich auch auf das Diesseits bezieht, wie denn auch der Staat, das Reich, die weltliche Herrschaft auf...
Página 110 - Beamten öffentlich verkaufen, oder, wenn der verpfändete Gegenstand einen Börsenpreis oder Marktpreis hat, den Verkauf auch nicht öffentlich durch einen ihrer Beamten, oder durch einen Handelsmakler, oder, in Ermangelung eines solchen, durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Prelse bewirken zu lassen, und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen.
Página 95 - Ueber das Wesen und die Arten der Verträge des heutigen römischen Rechts. Ein Versuch zur Widerlegung der Lehre, dass es im heutigen römischen Rechte noch formelle Verträge gebe.
Página 233 - Entschädigung für verpflichtet erachtet; ob ein Weg, von dem es streitig ist, ob er ein öffentlicher oder Privatweg sei, für den öffentlichen Verkehr in Anspruch zu nehmen ist. Gegen diese Entscheidung ist innerhalb zehn Tagen die Berufung an das Verwaltungsgericht zulässig. Zur Entscheidung darüber, ob der Weg die Eigenschaft eines Privatweges hat, steht...
Página 192 - Sollte im Falle des Falliments der Tag der Zahlungseinstellung gerichtlich antedatirt werden, so ist nicht dieser, sondern der Tag des Bekanntwerdens der Suspension resp. der Tag der Konkurseröffnung für die Rechtsfolge...
Página 267 - Jahresbericht über Zustände und Ergebnisse bei der Strafanstalt Zwickau mit der Hilfsanstalt Voigtsberg während des Jahres 1867.
Página 167 - Le défaut sera prononcé à l'audience, sur l'appel de la cause, et les conclusions de la partie qui le requiert seront adjugées, si elles se trouvent justes et bien vérifiées : pourront néanmoins les juges faire mettre les pièces sur le bureau , pour prononcer le jugement à l'audience suivante.
Página 104 - Buches vom Seehandel, unter Berücksichtigung der von den deutschen Gerichtshöfen ausgesprochenen Präjudizien sowie der neueren handelsrechtlichen Literatur dargestellt von A.
Página 192 - Wenn einer der beiden Kontrahenten unfähig werden sollte, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, sei es durch Zahlungseinstellung, oder indem er gerichtlich oder...
Página 252 - Die canonistischen Handschriften der Bibliotheken 1. der kk Universität. — 2. des Böhmischen Museums. — 3. des Fürsten Georg Lobkowitz. — 4. des Metropolitan-Kapitels von St. Veit in Prag.