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Cortel oder Schnur eingefasst, aufgehoben und zu zeyten guten Freunden gezeiget. Quæ primordia avum meum Doctorem Joh. Faust inque manibus suis Donati primam partem inter cætera vidisse MSStum posteris nobis relictum testatur."* (D. h.: Dass mein Grossvater, der Doctor Johann Faust, diese Anfänge und, unter andern, den ersten Theil des Donats gesehen und in Händen gehabt habe, bezeugt eine uns Nachkömmlingen zurückgelassene Handschrift.)

"We hart aber sie ihre Gewerken verknüpfet, und sich diese Kunst in geheim zu halten unterstanden, hat es doch aus sonderlicher Schickung Gottes nicht seyn wollen noch sollen. Dann es hat sich begeben, dass Johann Faustens nechster Nachbawer Johann von Gutenberg (man ist auch der Meinung, dass Johann Faust und Gutenberg zusammen in einem Haus genannt zum Jungen in Mentz, gewohnet haben, dahero solch Haus den Nahmen auch von der Truckerey nachmahlen

Dr. Van Der Linde treats this writer with but scant ceremony. He says, (p. 76 of Hessels' Translation) "The father of this arch-liar had written frankly and in accordance with truth-Joh. Faust (Fust) war Mitverleger der Buchdruckerei in der Stadt Mentze; etliche wollen wider seiner Dank ihn zu einem Inventorem haben und macken, so aber nur mit seinem Vermögen und guten Rath in der That geholfen. Joh. Faust was partner in the printing office. at Mentz; some persons would make an inventor of him against his own wish; he really helped only with his money and good advice.'"

behalten) innen worden dass solche edle Kunst nicht allein einen grossen Ruhm bey aller Welt gemacht, sondern auch einen guten und erlichen Gewin gebracht, darumb er sich freundlich zu gemelten Fausten gethan, und seine Dienste mit Darschiessung nothwendiges Verlags anerbotten, welches er Faust gerne angenommen, bevorab weil das Werk, so er zu trucken vorhatte uff Pergament zu verfertigen, einen grosen Kosten erforderte darob sie sich vereiniget und einen aufgeschnittenen Zettel oder Contract nachfolgend beygesetzen Inhalts aufgerichtet, dass was auf solch Werk gehen würde, zu Verlust und Gewinn ins gemein gehen, und alles was darzu gehörete, uff gemeinen Sold entlehnet und aufgenommen werden solte. Weil aber er Faust mehr aufgenommen und der Unkosten höher geloffen, als Gutenberg vermeinet, hatt er solchen halben Theil nich zahlen wöllen, darüber sie beyde vor das weltliche Gericht zu Mentz gerathen, das hatt auf alles Ein- und Vorbringen, auch geschenen Beweistum erkannt würde Johann Faust mit lieblichen eyd betewren, dass solch uffgenommen Geld auf das gemeine Werk gegangen, und nicht ihme allein zu Nutz kommen sey, solte Johann von Gutenberg solches zu erlegen schuldig seyn. Solchem Rechtsspruch hat Johann Faust im Refender zu Mentz zun Barfüssern ein Genügen gethan wie aus copeylich beygesetzten Instrument gründlich und wahrhafftig zu ersehen. Aber Johann von Gutenberg ist darüber sehr zornig worden,

darumb er nicht allein bei Anhörung des eydt nicht gewesen, sondern auch bald darauf von Mentz sich hinweg gen Strasburg gethan, vielleicht daselbst seinen eygenen Verlag gehabt, und sindt ihm dahin etliche Gefährde nachgefolget, und eine gäntzliche Trennung geschehen, dass solche herrliche Kunst nicht mehr ist geheimb behalten blieben, sondern allenthalben von dato angeregten Instruments, so An. 1455 datiret ausgebreitet worden. Und Hans von Petersheim, ein Diener Johannes Fausten und Peter Schöffers, im vierten Jahr hernach Ao. 1459, zu Frankfurt, andere, sonderlich als Mentz; Ao. 1462 verräthlichen erobert, und umb ihre Freyheit kommen, folgends anderstwo sich niedergethan, und solche Kunst ohngescheuet getrieben, offenbahret, und gemein gemacht haben. Est ist auch diess Unglück mit zugeschlagen, dass als sie ein vornehm Juristisch Buch gen Paris in Frankreich uff Pergament gedruckt, geführet und die Wahlen [Wallischen oder Wälschen] ihnen solche Kunst missgönnet, das Buch in Laugen gestossen, und mit Kratzbürsten auszuthun, aber vergeblich, unterstanden, sie solche Exemplaria alle, unter dem Schein als ob der Trucker eine frembde Waar ohne Special Erlaubnuss des Königs in Frankreich gebracht, confiscirt, darauf er repressalias vom Kayser Fridrichen III. verlangt, und soviel frantzözische Kaufleute niedergeworfen, dass er seines Schadens wohl zukommen, und viel Französische Waare in sein Haus allerhant

Sorten bekommen, dass die Sach endlich durch beyde Potentaten verglichen, uffgehoben, ut er Peter Schöffer befriediget worden."

Man sieht, dass in diesem Berichte über den Gang der Erfindung der objektive Thatbestand, besonders was die Anfänge betrifft ganz richtig erzählt wird, und dass er nur quoad personas verfälscht ist; indem Fusten das zugeschrieben wird, was Gutenbergen angehört. Es erbellt ferner daraus, dass er weder aus Trithems Werken noch aus dem Lobgedichte des Bergellanus geschöpft ist; da er umständcher als beide in's Einzelne der Verfahrungsweisen eingeht. Auch die Angabe, Fust und Schöffer hätten nach Erfindung der gegossenen Buchstaben ihre Arbeiter mit Eiden zur Geheimhaltung der Kunst verbunden, die ersten Holztafeln aufgehoben, die einzelnen hölzernen Buchstaben in Schnüre gefaszt und nur zu Zeiten guten Freunden gezeigt, deutet, als auf ihre Quelle, auf handschriftliche oder mündliche Ueberlieferungen, die sich in der Familie Fust erhalten haben müssen. So haben sich in dem an die Herren von Glauburg übergegangenen Familienarchive des mainzischen, nach Frankfurt ausgewanderten Patriziergeschlechtes zum Jungen viele die Familie Gutenberg betreffenden Urkunden, und darunter auch das bei dem Prozesse zwischen Gutenberg und Fust errichtete Notariatsinstrument erhalten. In dem Archive der Familie Faust, welche von Aschaffenberg nach Frankfurt gekommen, und dort durch Heirath unter die Patriziergeschlechter

aufgenommen worden ist, hatten sich gewiss ähnliche Urkunden und Nachrichten über die Angelegenheiten der Familien Fust und Schöffer erhalten, wie auch in dem Berichte, bei 1 und 2, ausdrücklich gemeldet wird. Joh. Friedrich Faust, durch Familieneitelkeit verleitet, verfälschte sie nur in Betreff der Personen, indem er (so wie Johann Schöffer in seinen Schluszschriften die Erfindung allein seinem Grossvater Fust zuschreib) demselben Fust, den er mit Recht für seinen Ahnen hielt, alle Ehre zuwendete, und zu diesem Behufe sogar das Instrument des Notars Helmasperger verdrehte.-WETTER, pp. 271-277.

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